Personalfragebogen Sofortmeldung
Für die folgenden Branchen gilt die Sofortmeldepflicht: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereiniungsgewerbe, Gewerbe von Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen, Fleischwirtschaft
Der normale Personalfragebogen kann in 1 – 2 Tagen nachgereicht werden.